Ab 1. Juli 2018 tritt die Stellenmeldepflicht in Kraft. Somit sind Arbeitgeber verpflichtet, Vakanzen in Berufsarten mit mehr als 8 Prozent Arbeitslosigkeit an das RAV zu melden. Jene Stellen werden erst nach 5 Arbeitstagen öffentlich ausgeschrieben. In dieser Zeit kann das RAV den Arbeitgebern passende Dossiers übermitteln. Durch diesen Prozess entsteht ein zeitlicher Vorsprung für Stellensuchende.
In diesem Video wird die Stellenmeldepflicht einfach erklärt:
Hier gelangen Sie zu den Informationen des SECO zum Thema Stellenmeldepflicht.
Welche Berufsarten und Berufsbezeichnungen betroffen sind, erfahren Sie hier.