In der jetzt aktualisierten Liste der meldepflichtigen Berufsarten, die am 01.01.2022 in Kraft tritt, sind fünf weitere Berufe aufgenommen.

Ab dem Jahr 2022 müssen auch Stellen für Fachkräfte in Marketing und Werbung, Grafik- und Multimediadesigner, Lackierer und verwandte Berufe sowie Reiseverkehrsfachkräfte gemeldet werden. Damit sind im neuen Jahr insgesamt 39 Berufsarten der Stellenmeldepflicht unterstellt.

Die Meldepflicht tritt in Kraft, wenn der Schwellenwert der Arbeitslosigkeit in diesem Berufszweig die 5 Prozent Hürde überschreitet.

Mit dem Check-Up 2022 können alle Interessierten einfach und schnell prüfen, ob Sie eine Stelle im meldepflichtigen Bereich suchen.

Was Unternehmen in der Stellenmeldepflicht tun müssen

Die Stellenmeldepflicht gilt seit Juli 2018 und wurde eingeführt, um das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern.

Die Unternehmen müssen seitdem die offenen Stellen in meldepflichtigen Berufen dem RAV melden. Anschliessend sind Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) angehalten, den Arbeitgebern in innerhalb von drei Arbeitstagen Dossiers mit geeigneten Stellensuchenden für die gemeldeten Stellen zu übermitteln.

Diese Meldung können die Unternehmen über drei Kanäle weiterleiten:

  1. Direkte Information ans RAV, persönlich, telefonisch oder per E-Mail
  2. Über die Onlineplattform arbeit.swiss
  3. Mittels einer Programmierschnittstelle (API), indem neue Stellen aus dem Computersystem der Firmen automatisch übermittelt werden.

Wie der Vorteil für Stellensuchende geschaffen wird

Während einer Frist von fünf Arbeitstagen sind die offenen Stellen in meldepflichtigen Berufen nur auf job-room.ch veröffentlicht. Dort können registrierte Stellensuchende die Stelleninserate einsehen. Schweizweit hat insgesamt nur rund ein Viertel der Stellensuchenden ein solches Konto.

Bisherige Erfahrungen und kantonale Unterschiede

Der Frage, ob die Stellensuchenden dieses Privileg überhaupt nutzen, ob in den Kantonen für einige Stellenmeldungen überhaupt genügend passende Stellensuchende vorhanden sind und wie die kantonalen Unterschiede sich darstellen, geht eine Studie der Universität Lausanne gemeinsam mit der ETH Zürich in einer neuen empirischen Studie im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), nach.

Die Resultate zeigen, dass die RAV auf etwas mehr als die Hälfte (55%) aller Stellenmeldungen in meldepflichtigen Berufen mindestens einen Kandidaten vorschlagen. Diese Vorschlagsquote unterscheidet sich jedoch in der Untersuchungsperiode zwischen den Kantonen beträchtlich.

Während im Kanton Appenzell Innerrhoden nur auf 7% der Stellenmeldungen mindestens ein Vermittlungsvorschlag übermittelt wurde, lag der Anteil im Kanton Genf bei 86%.

Im Kanton Aargau steht die Vorschlagsquote bei 67%.

Wer mehr über alle Studienergebnisse erfahren will: Hier die Zusammenfassung aller Erkenntnisse in einer gut übersichtlichen Publikation.

Was Stellensuchende darüber wissen sollten

  1. Kandidatenvorschläge, die von den RAV direkt an die Firmen übermittelt werden, führen etwas häufiger zu einer Anstellung als Aufforderungen an Stellensuchende, sich auf eine gemeldete offene Stelle zu bewerben.
  2. Meldepflichtige Stellen wurden in den ersten 35 Tagen nach Freischaltung im Schnitt 14-mal pro 100’000 Stellensuchende betrachtet. Das ist mehr als doppelt so oft wie nicht meldepflichtige Stellen (6 Klicks).
  3. Die Datenanalyse zeigt, dass Stellensuchende mit einer höheren Bildung, besseren IT-Kenntnissen und einer Schweizer Staatsbürgerschaft den Job-Room stärker nutzen.
  4. Weitere Datenerhebungen zeigen, dass ältere Stellensuchende den Job-Room erstaunlicherweise mehr als junge Stellensuchende nutzen – und nicht etwa weniger, wie man intuitiv erwarten würde.
  5. Die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Vermittlung steigt, je mehr Kandidatendossiers übermittelt werden. Die Studie zeigt: Erst wenn die RAV mehr als neun Dossiers vorschlagen, ist die Vermittlungswahrscheinlichkeit doppelt so gross, wie wenn nur ein einzelnes übermittelt wird.

Die Empfehlung von Netzwerk Kadertraining lautet

  1. Schöpfen Sie bei Ihrer Stellensuche alle Möglichkeiten und Chancen aus.
  2. Nutzen Sie alle Vorteile des Jobroom.
  3. Gehen Sie entspannt damit um, wenn Sie zur Berufsgruppe gehören, die der Stellenmeldepflicht unterliegt, es kann sich daraus ein Vorteil entwickeln.
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