Per 1. Juli 2018 müssen Betriebe ihre offenen Stellen bei den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV) melden, wenn die Arbeitslosenquote in einer Berufsart bei acht Prozent oder höher liegt. Die Aargauer RAV und die Pforte Arbeitsmarkt sind für die Stellenmeldepflicht gerüstet.
Mit der ab Anfang Juli geltenden Stellenmeldepflicht wird die Masseneinwanderungsinitiative umgesetzt. Der neu geschaffene Artikel 121a der Bundesverfassung verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig steuert. Betriebe sollen weniger ausländische Arbeitskräfte in die Schweiz holen und dafür das inländische Arbeitskräftepotenzial besser nutzen.

Hier gelangen Sie zur gesamten Medienmitteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres Aargau.

Hier geht’s zu unserem Blogbeitrag vom 18. Juni. Sie finden dort auch ein kurzes Video zur Stellenmeldepflicht.

Teile diesen Artikel