Definition von Fach- und Führungskräften

Eine qualifizierte Fachkraft wird über den erworbenen Schulabschluss definiert. Das heisst, es handelt sich dabei um Personen, die nach dem Berufsabschluss über einen weiteren, höheren Bildungsabschluss oder eine anerkannte gleichwertige Erfahrung auf einem technischen, wissenschaftlichen oder Verwaltungs-Gebiet verfügen. Fachkräfte üben oftmals Tätigkeiten ohne unmittelbare Führungsverantwortung aus.

Als Führungskraft wird eine Person beschrieben, die Führungsverantwortung für Mitarbeitende trägt und/oder im Interesse der Unternehmensführung Einfluss auf die Unternehmenspolitik nehmen darf.

Der Begriff Kader bezeichnet die Gesamtheit der Mitarbeitenden in höheren, leitenden Tätigkeiten in einem Unternehmen, die mit Fach- und Führungsverantwortung ausgestattet sind. Fachverantwortung heisst in diesem Zusammenhang selbständige, fachliche Verantwortung für ein Aufgabengebiet. Der Begriff Kader wird oft synonym zum Begriff Fach- und Führungskraft gebraucht.

Definition nach Artikel 9, Verordnung 1 zum Schweizerischen Arbeitsgesetz (ArG): Eine höhere leitende Tätigkeit übt aus, wer auf Grund seiner Stellung und Verantwortung sowie in Abhängigkeit von der Grösse des Betriebes über weitreichende Entscheidungsbefugnisse verfügt oder Entscheide von grosser Tragweite massgeblich beeinflussen und dadurch auf die Struktur, den Geschäftsgang und die Entwicklung eines Betriebes oder Betriebsteils einen nachhaltigen Einfluss nehmen kann.

Als Akademikerinnen und Akademiker bezeichnet man in erster Linie Personen, die eine Hochschule (Universität) oder eine Fachhochschule besucht und abgeschlossen haben. Die Definition schliesst alle alt- und neurechtlichen Arten von Abschluss mit ein, also Doktorat, Lizentiat, Diplom, Master oder Bachelor.

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