Der Bundesrat hat am 29. Mai 2019 den Entwurf zur Anpassung des Arbeitslosen-versicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Die Gesetzesrevision vereinfacht die Bestimmungen zur Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung und reduziert den administrativen Aufwand für Unternehmen. Gleichzeitig schafft sie die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der Arbeitslosenversicherung.

Hier geht’s zur vollständigen Medienmitteilung des Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung.

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