Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) | Netzwerk Kadertraining GmbH

Vorliegende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Dienstleistungen und Angebote der Netzwerk Kadertraining GmbH. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Auftraggeberin und der Netzwerk Kadertraining.

Korrespondenzadresse

Netzwerk Kadertraining GmbH, Bleichemattstrasse 42, 5000 Aarau, administration@kadertraining.ch

Vertragsabschluss

Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Offerten von Netzwerk Kadertraining während 30 Tagen gültig. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragserteilung durch die Auftraggeberin zustande. Aufträge können Netzwerk Kadertraining via E-Mail, Briefpost, elektronischer Buchung oder durch persönliche Übergabe zugestellt werden. Netzwerk Kadertraining kann die Annahme von Aufträgen ohne Angabe von Gründen ablehnen und kann die Ausführung eines Auftrages unterbrechen, kürzen oder vorzeitig beenden, wenn der Kunde, die Kundin die Auftragserfüllung erschwert oder verunmöglicht, oder wenn der Kunde, die Kundin in Zahlungsverzug steht.

Haftung

Netzwerk Kadertraining führt sämtliche Aufträge mit Sorgfalt und hoher Qualität durch und übernimmt für Ausführung der eigenen Arbeiten die Verantwortung. Für das Ergebnis ihrer Tätigkeit bei Auftraggeber:innen übernimmt Netzwerk Kadertraining keinerlei Haftung. Schadenersatzansprüche jedwelcher Art werden ausdrücklich wegbedungen.

Datenschutz und Vertraulichkeit

Netzwerk Kadertraining schützt Daten mit durch technische und organisatorische Massnahmen und hält die aktuellen Datenschutzbestimmungen nach Schweizerischem Recht ein. Da die Sicherheit des Datenverkehrs nicht absolut gewährleistet werden kann, wird für daraus resultierende Schäden keine Haftung übernommen. Insbesondere für Handlungen oder Verschulden Dritter durch die die Daten geändert, gelöscht oder anderweitig beschädigt werden, wird keine Haftung übernommen. Netzwerk Kadertraining behandelt sämtliche Informationen aus Kundenprojekten mit absoluter Vertraulichkeit.

Annullationsbedingungen

Consulting: Beendet die Auftraggeberin ein Beratungsprojekt vorzeitig, so sind alle bis dahingeleisteten Aufwendungen zuzüglich 50% der gemäss Auftrag nicht geleisteten Aufwendungen geschuldet.

Outplacement und Coaching: Nach einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch sind mit dem Start des Outplacement Programms und/oder Coachings, die in der Offerte geschuldeten Beträge geschuldet, auch wenn das Programm vorzeitig beendet wird. Aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von längeren Abwesenheiten, kann das Programm und/oder Coaching unterbrochen werden, jedoch bis längstens 3 Monate.

Einzelcoachings: Nach einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch werden Termine für Einzelcoachings individuell geplant. Für durchgeführte Coachings entstehen die vereinbarten Kosten. Absagen innerhalb 24 Stunden werden zu 50% in Rechnung gestellt.

Assessment und Assessment Training: Bei Annullation später als 14 Tage vor dem Durchführungsdatum des Assessments bzw. Assessment Trainings werden 50% und später als 7 Tage vor Beginn der Durchführung wird der ganze Assessmentpreis verrechnet. Für Gruppen-Assessments gelten die gleichen Bedingungen wie für Beratungsprojekte.

Training: Bei Annullation später als 45 Tage vor dem Durchführungsdatum der Schulung werden 50% und später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung wird der ganze Seminarpreis verrechnet. Bei fehlender schriftlicher Abmeldung wird der ganze Seminarpreis fällig.

Spesen und Drittkosten

Reisespesen nach effektivem Aufwand (Bahn 1. Kl. bzw. Auto CHF 0.85/km), Verpflegung/Übernachtung nach effektivem Aufwand. Kosten für Drittleistungen wie Hotel, Übersetzungen und Produktion von Hilfsmitteln werden durch den Auftraggeber übernommen, resp. in Rechnung gestellt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Salvatorische Klausel

Sollten diese Regelungen oder Teile dieser Regelungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die deren wirtschaftlichem Sinn am nächsten kommt.

Gerichtsstand

Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) der Netzwerk Kadertraining unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Aarau.

Aarau, 24. September 2021